Schulmedizin
und Pharmaindustrie böse Geschäfte – alternative Medizin nur
gute?
Immer wieder stoße ich in sozialen
Netzwerken auf „Meinungsäußerungen“, die der Pharmaindustrie,
den Ärzten, der Schulmedizin Geschäftemacherei auch zum Nachteil
der Patienten, gar absichtliches Krankmachen aus Habgier zumessen. Es
sind meist Personen, die das verbreiten, die bestimmten Denkweisen,
alternativmedizinisch, esoterisch u.a.zuzuordnen sind. Irgendwie
erscheint es mir, das damit die Geschäfte der Anbieter solcher zu
den Denkweisen passenden Heilverfahren gefördert werden (sollen) und
die der „schulmedizinischen“, wissenschaftlichen Richtung
regelrecht behindert, gar zerstört werden sollen.
Besonders kritisch kann solche
herabwürdigende „Meinungsäußerung“ dann sein, wenn
Heilpraktiker oder Heiler, die mit ihren Angeboten von der
„Geschäftsschädigung“ der und dem Misstrauen sähen gegenüber
dem Heilkundekonkurrenten verdienen (wollen).
Aber auch umgekehrt: Wenn z.B. eine
Ärztegruppierung das Bild malt, dass der Heilpraktikerberuf als
solcher gefährlich wäre, auch komplementäre und alternative
Verfahren, die der Heilkundeauffassung dieser Vereinigung nicht
entsprechen, durch Ärzte ausgeführt massiv herabwürdigen, sehe ich
neben Unethik auch Tendenzen zu Versuchen, den Wettbewerb zu
verzerren. Insbesondere, wenn dabei verschwiegen wird - es müsste
diesen Kritikern genau bekannt sein – dass niemand die Erlaubnis
bekommen darf, als Heilpraktiker tätig zu sein, wenn dieser nicht in
einer fachbehördlichen Überprüfung seiner Kenntnisse und
Fertigkeiten gezeigt hat, dass er das notwendige Wissen besitzt um
mit seiner Tätigkeit Patienten keinen Schaden zu bringen. Und man
muss dabei den Eindruck gewinnen, dass der Betreffende sich auch an
die Regeln halten wird.
Grundsätzlich weiß man, dass auch in
Ärztekreisen die beste Ausbildung nicht dafür schützt, dass
„Einzeltäter“ die Regeln verletzten.
Egal in welche Richtung man schaut:
„Bösewichte“ die ähnliches Bösen tun, so diffamieren, gibt es
auf allen Seiten, auch Geldgier und Betrügereien.
Damit man vielleicht etwas mehr die
Hintergründe finden kann, auf denen tatsächliche und scheinbare
Missstände entstehen und fortbestehen, gebe ich mit meinen Worten
aus meiner Sicht einige Informationen und Interpretationen.
Im deutschen Gesundheitswesen gibt es
mehrere Teilbereiche. Der eine ist die Ausübung der Heilkunde, das
was Ärzte und Heilpraktiker tun. Dieser Bereich hat maßgeblichen
Einfluss auf gesundheitswirtschaftliche Aspekte und auch die Lage der
Kranken- und Pflegekassen. Die Heilkunde bestimmt wesentlich mit, was
Apothekern und Pharmafirmen verdienen können, Medizingeräte- und
Medizinproduktehersteller und – Händler umsetzen und auch
Heilmittelerbringer an Einnahmen erzielen.
Deswegen sind die Heilkundeausübenden
Ziel der „Verkaufsförderung“ solcher Waren und Dienstleistungen.
Dem Gesetzgeber ist genau diesen Problem bekannt, er will jedoch,
dass sich die genannten Bereiche frei bewegen dürfen und erhofft,
dass der Markt dafür sorgt, dass die Preise niedrig und die Qualität
und Vielfalt der Produkte riesig sind.
Das war nie als wirklich
erfolgversprechend zu erwarten. Ein Firma, ein Betrieb muss zunächst
seinen wirtschaftliche Erfolg, Umsatz, Kapitalrendite sehen, es
könnte sogar als Untreue gewertet werden, wenn die Geschäftsführung
dieses nicht so intensiv verfolgt, wie möglich. Da sind viele Mittel
recht und nicht ausdrücklich verboten. Was nicht ausdrücklich
verboten ist wird gemacht. Ethik und Moral werden dabei nicht als
Hinderungsgrund betrachtet.
So entscheidet eine Pharmafirma selbst,
welche Forschung für welche Medikamente sie betreibt und was sie
überhaupt herstellen und verkaufen will. Es ist durchaus nicht
unübliche, wenn da die eine Firma auf Geschäftsbereiche verzichtet,
die eine andere pflegt. Wettbewerb ist dann anders, doch solange
nicht nachgewiesen wird, dass dahinter konkrete Absprachen oder gar
Marktaufteilungen stecken, muss man nach der Unschuldsvermutung daran
festhalten, dass alles nicht „böse“ gemeint ist und gegen
Kartellregeln verstößt.
Das Regulativ soll aus der Heilkunde,
konkret der ärztlichen, kommen. So die Hoffnung auf absolute
Grundehrlichkeit und Moralität dieses Kreises. Zwar sind da einige
(wenige?) negativ aufgefallen, aber insgesamt darf man nicht
„verdammen“.
Zu den Ärzten:
Die ärztliche Tätigkeit ist
reglementiert. Alle Ärzte müssen Mitglieder sein eine öffentlich
rechtlichen Körperschaft, der/den Ärztekammer/n. Der Gesetzgeber
hat die Befugnisse erteilt, verbindliche Regeln, Ordnungen
aufzustellen, mit Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen, bis hin zu
berufsgerichtlichen Verfahren und dem Approbationsentzug. Der
Gesetzgeber hat dieser Selbstverwaltung auch die Aufsichtsbefugnisse
und -pflichten übertragen.
In der/den Ärzteberufsordnung/en ist
vorgegeben, dass der Arzt nur im Sinne und zum Nutzen des Patienten
handeln darf. Interessen von Dritten dürfen dabei nicht einfließen
und die Handlung des Arztes lenken.So dürfen keine Vergütungen für
den Einsatz bestimmter Mittel, auch nicht unentgeltlich,
entgegengenommen werden.
Dass diese von Verkäufer- oder
Herstellerseite als Anreiz angeboten werden, kann die Ärzteordnung
nicht verbieten. Sie kann nur verbieten, dass der Arzt dem folgt und
solche Angebote annimmt.
Dem Arzt ist nicht erlaubt, neben den
Honoraren, die er vom Patienten (Kassen) erhält mit der jeweiligen
Behandlung weiter Geschäfte zu machen, erst recht, wenn der Patient
nichts davon erfährt. Wenn z.B. Provisionen von z.B. Labors gezahlt
wurden an den Arzt, die dann unerkennbar in der Patientenrechnung
einbaut wurden und von diesem oder seiner Krankenkasse unwissend
bezahlt wurden, so wurde das schon als Betrug gewertet und auch
Sanktionen gegen den Arzt verhängt. Doch muss es bekannt werden und
gerichtsfest nachweisbar sein – Aufgabe der Staatsanwaltschaften
und in deren bewertendes Ermessen gelegt.
Allerdings können durchaus Ausnahmen
gemacht werden und es sind „schwammige“ Formulierungen da. (s.u.)
Das kann/konnte schon mal dazu führen,
dass Misstrauen gegen die Selbstverwaltung aber auch den Staat und
die verantwortlichen Politiker entstand.
Zwar hat
der Gesetzgeber reagiert, weil die Selbstverwaltung scheinbar nicht
durchschlagskräftig genug sein konnte und hat das Strafgesetzbuch um
einen Tatbestand erweitert: § 299a
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen https://dejure.org/gesetze/StGB/299a.html , doch ob der erleichtern kann entsprechende Handlungen letztlich zu entdecken und aufzuklären, muss sich noch zeigen. Die Diskussion, ab wann den solche Bestechlichkeit beginnt zeigt schon, welche „Nischen“ gefunden werden können, in denen es sich gut ruhen lässt.
Bestechlichkeit im Gesundheitswesen https://dejure.org/gesetze/StGB/299a.html , doch ob der erleichtern kann entsprechende Handlungen letztlich zu entdecken und aufzuklären, muss sich noch zeigen. Die Diskussion, ab wann den solche Bestechlichkeit beginnt zeigt schon, welche „Nischen“ gefunden werden können, in denen es sich gut ruhen lässt.
Wie in vielen Bereichen läuft der
Staat der Findigkeit der Täter hinterher.
Der Beruf des Arztes (als Freiberufler,
nicht als Angestellter, da erst recht) ist im Grunde beschränkt, was
das durch Ausübung der Heilkunde als solche verdient werden kann.
Auch das hat der Gesetzgeber so gewollte, um jedem Bürger einen
gleichen Zugang zur Heilkunde zu ermöglichen und Krankenkassen nicht
zur beliebig zu nutzenden Melkkuh werden zu lassen.
Es gibt auch für Privatpatienten eine
Gebührenordnung. Ordnung besagt, dass diese verbindlich ist. Da ist
die ärztliche Tätigkeit in viele (sind es inzwischen über 8.000?)
einzelnen mit Ziffern versehene Verrichtungen aufgegliedert, denen
ein Preis/Punktwert zugeteilt ist. Es ist auch geregelt wann oder
wann nicht mit oder nicht mit anderen berechnet werden dürfen.
Den „Preisen“ liegen Schätzungen
oder den dazu notwendigen durchschnittlichen (Zeit)Aufwand zugrunde.
Da in einer bestimmten Zeit durch einen Arzt nur eine begrenze Anzahl
von Handlungen durchgeführt werden können – außer man pfuscht –
ist damit im Grunde das erzielbare Einkommen nicht nach oben offen.
Diese Beschränkung kennt jeder, der seine eigene Praxis betreiben
möchte. Jedoch sind auch „freie“ Honorarvereinbarung nicht
(ganz) ausgeschlossen.
Angestellte Ärzte sind mit ihren
Einkommensmöglichkeiten daran gebunden, was der Arbeitgeber an
eigene Gewinnwünschen hat und was er an Löhnen abgeben möchte. In
der Heilkundeausübung, z.B. als Krankenhaus(chef)arzt gelten
inzwischen Bezahlungen, die sich am Umsatz, der Menge der
Verrichtungen an Patienten orientieren, als zumindest möglicherweise
gegen die Berufsordnung verstoßend. Entsprechen möchten die
Ärztekammern Verträge vorgelegt bekommen, um die dahingehend zu
prüfen. Zu Selbstverwaltung und deren Problemen habe ich meine
Meinung schon geäußert.
Also so richtig „steinreich“ kann
man nur mit der Ausübung der Heilkunde nicht werden. Dazu braucht es
Nebengeschäfte, z.B. Beraterverträge mit Firmen auch aus dem
Medizinbereich,
Vortragstätigkeiten, auch nicht
strenge genommen Heilkundeausübung wie Schönheitsoperationen,
Kosmetik oder auch Leistungsförderung im (Spitzen)Sport.
Dazu ist in den Berufsordnungen
ausgesagt
http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/MBO_08_20112.pdf
„-
Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und
dem ih-
nen
bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entspre-
chen.
Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und
Patienten
auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter
über
das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.
...
Unvereinbarkeiten
...
-
Ärztinnen und Ärzten ist neben der Ausübung ihres Berufs die
Ausübung ei-
ner
anderen Tätigkeit untersagt, welche mit den ethischen Grundsätzen
des
ärztlichen
Berufs nicht vereinbar ist. ...
-
Ärztinnen und Ärzten ist untersagt, im Zusammenhang mit der
Ausübung ih-
rer
ärztlichen Tätigkeit Waren und andere Gegenstände abzugeben oder
un-
ter
ihrer Mitwirkung abgeben zu lassen sowie gewerbliche Dienstleistungen
zu
erbringen oder erbringen zu lassen, soweit nicht die Abgabe des
Produkts
oder
die Dienstleistung wegen ihrer Besonderheiten notwendiger Bestandteil
der
ärztlichen Therapie sind. …
-
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, in allen vertraglichen und
sonstigen beruflichen Beziehungen zu Dritten ihre ärztliche
Unabhängigkeit für die Behandlung der Patientinnen und Patienten zu
wahren.“
aber
auch:
… Ärztinnen
und Ärzten ist es nicht gestattet, von Patientinnen und Patienten
oder
Anderen Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu
fordern
oder
sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn
hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der
ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Eine Beeinflussung ist
dann nicht berufswidrig, wenn sie einer wirtschaftlichen
Behandlungs- oder Verordnungsweise auf sozialrechtlicher Grundlage
dient und der Ärztin oder dem Arzt die Möglichkeit erhalten bleibt,
aus medizinischen Gründen eine andere als die mit finanziellen
Anreizen verbundene Entscheidung zu treffen.
Viel
Spielraum?
Alles
klingt gut. Der Arzt wäre derjenige, der unabhängig von Interessen
Dritter und ohne irgendwelche Vorteile durch diesen anzunehmen nur
das Verordner und anwendet, was tatsächlich im Sinne des Patienten
notwendig ist und auch nicht um sein persönliches Einkommen zu
erhöhen Unnötiges macht. Das wäre ein gutes Regulativ gegen die
freien Marktinteressen der Arzneianbieter usw. Nur: Ärzte sind auch
nur Menschen und haben persönliche Interessen …. Auch in der
Berufsaufsicht sind Menschen tätig mit all den Fehlern und
Eigeninteressen.
Da
wäre für den Gesetzgeber vielleicht doch noch so manchen zu regeln,
um Patientensicherheit (für unnötigen Behandlungen) und
Wirtschaftlichkeit sicher zu stellen. Doch es gibt die
Gesundheitswirtschaft, die in (anderen) Teilbereichen des
Gesundheitssystems durchaus Gewicht hat. Das Gesundheitsministerium
ist kein HEILKUNDEMINISTERIUM.
So müssen manche Kritiker, die
Selbstbedienung verschiedener Beteiligter in unserem
Gesundheitssystem sehen, auch zum Patientennachteil, einfach
hinnehmen, dass man nicht auf der einen Seite Freiheit, auch in der
Therapie, Forschung, Wissenschaft verlangen kann und das gesamte
Gesundheitssystem in Zwangsjacken stechen kann. Auch ich bedaure viel
an Fehlentwicklung, spreche es an, sooft es geht, auch wenn man es
nicht hören will. Doch handeln müssen dann Menschen in der Politik,
die nicht meiner Meinung sein müssen.
Heilpraktiker
Diese haben keine staatlich vorgegebene
Ausbildung, die einen Qualitätsmaßstab für ihren heilkundlichen
Nutzen bieten kann. Das ist vom Gesetzgeber so gewollt und bisher ist
das alte Gesetz auch nicht entsprechend geändert worden. Es ist nur
den Bedingen angepasst anzuwenden, die das Grundgesetz liefert.
Folge: Gesetzliche Krankenkassen dürfen
deren Leistungen nicht Erstatten, weil ja der notwendige Nachweis des
Nutzens und er Qualität nicht erbracht ist.
Für Heilpraktiker gibt es niemanden,
dem der Gesetzgeber (öffentlich rechtliche) Befugnisse gegeben hat,
verbindliche Berufsregelungen zur Heilpraktiker zu erlassen. Er
selbst hat auch keine Berufsregeln aufgestellt. Es gelten nur die
allgemeinen Gesetze. Jeder Heilpraktiker ist einzelner freier
„Unternehmer“. Zusammenschlüsse dürfen zwar privatrechtlich
sein, aber daraus dürfen keine Verhaltens- oder Preisregelungen
getroffen werden, die für Heilpraktiker verbindlich sind.
Er darf im Rahmen seiner
Tätigkeitserlaubnis alles anwenden, wozu er in der Lage ist, das
gefahrlos für Patienten zu tun. Therapiefreiheit. Nur wenige Gesetze
beschränken hier.
Eine GebührenORDNUNG, die verbindlich
ist gibt es nicht. Es gibt auch kein verbindliches Ziffernsystem.
Wenn private Krankenkassen und Beihilfestellen Ziffern eines rein
orientierenden unverbindlichen Gebühren VERZEICHNISSES anerkennen
bzw. zu Grunde legen, ist auch das reine Privatsache zwischen dem
Versicherten, der die Rechnung einreicht, und dem Versicherer.
Eine Berufsordnung, die verbindlich für
Heilpraktiker insgesamt ist, existiert nicht. Auf privater Ebene
haben private Vereine solche für ihre Mitglieder erstellt. Wenn die
sich nicht daran halten wollen, nutzen Sanktionen im Verein auch
nichts, man tritt aus und dem Verein gehen Beiträge verloren.
Der Bestechlichkeitstatbestand nach
§299a StGB (s.o) gilt für Heilpraktiker ohne staatliche Ausbildung
und Prüfung nicht. Es steht im Grunde jedem Heilpraktiker frei,
nebenher (mit dem Vertrauen des Patienten) Geschäfte zu machen und
auch aus der Behandlung des Patienten zusätzlichen Nutzen zu ziehen.
Es muss nur für den Patienten erkennbar sein und seine Zustimmung
haben, wenn in der Abrechnung mit dem Patienten Beträge enthalten
sind, die der Heilpraktiker als Boni o.ä. von Dritten erhalten hat
(s.o), so Provisionen für Zuweisungen an andere Leistungserbringer
im Behandlungsfall (z.B. Labor). So sehe ich das.
Auch Zuwendungen dafür, dass bestimmte
Arzneien oder Medizinprodukte vom Patienten gekauft werden, sind dem
Heilpraktiker nicht wirklich anzunehmen verboten. Der Patient kann
zwar aus dem Behandlungsvertrag (Dienstleistungsvertrag) erwarten,
dass nach bestem Gewissen und Wissen nur das gemacht und empfohlen
wird, was nach Stand der Dinge nötig und sinnvoll ist. Doch was ist
Wissen und Gewissen? Der Patient muss doch wissen, dass für
Heilpraktiker andere Regeln gelten, als für Ärzte und durchaus
„besondere“ Ideen und Wissensstände angeboten werden.
Im Grunde wäre es viel leichter, dass
Heilpraktiker „mit dem Kranksein der Patienten zu ihrem Vorteil
Einkünfte lenken“, als im Bereich der „wissenschaftlichen
Schulmedizin“.
Es gibt es viele Anbieter von Arzneien,
Medizingeräten (auch zur Anwendung (Kauf mit Provisionen für den
Empfehlenden) durch den Patienten) Medizinprodukten,
Nahrungsergänzungsmitteln, Kursen, privaten Kuren usw. die auch im
Heilpraktikerfeld, der komplementären und alternativen Medizin
überhaupt, tätig sind. Drunter sicher auch welche, die ihre
Geschäfte mit Hilfe von Heilpraktikern „fördern“ möchten. Der
Heilpraktikerberuf im Sinne nur von Heilkundeausübung, bringt gemäß
den statistischen Erhebungen viel mehr als die Hälfte der Tätigen
kaum auskömmliches Einkommen, ohne Chancen für Altersrücklagen.
Auch die, die gerade genug haben, werden typischerweise nicht
wohlhabend. Das sind nur sehr wenige von den inzwischen rund 40.000
Personen mit Heilpraktikererlaubnis. Da kann die Verlockung groß
sein, Zusatzeinkommen zu erlangen und auch die eigenen Angebote
besonders „herauszustellen“. Werbebeschränkungen wie bei Ärzten
existieren keine speziellen neben dem Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb und dem Heilmittelwerbegesetz.
Schulmedizin
und Pharmaindustrie böse Geschäfte – alternative Medizin nur
gute? Ich glaube, es ist in allen Bereichen die gleiche Vorsicht und
immer eine gutes Maß an Misstrauen nötig. Insbesondere, wenn die
eine Seite die andere schlecht machen möchte.
Auch
bei Ärzten, deren Berufsausübung reglementiert ist, hängt es von
den Einzelpersonen ab, wie diese die Regeln zu ihren Gunsten auslegen
oder einfach nicht beachten. Bei Heilpraktikern, bei denen alle
Regeln zur Berufsausübung nur „private unverbindliche
Vorschläge“sind, ist es noch einfacher, nur zu tun, was einem
selbst „behagt“. Man ist angewiesen darauf, wie sich die
jeweilige Einzelperson entscheidet – zu Gut oder zu Böse.
Die
Welt der ideologischen Pauschalablehnung der etablierten Richtung und
die „skrupellose“ Durchsetzung der eigenen (wirtschaftlichen)
Interessen, ist gerade durch das Internet kaum in angemessene Bahnen
zu halten oder zurück zu lenken.
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K.-U.Pagel 03.2018